Unser Schulungsprogramm beinhaltet :



Schulungsinhalt 2-Tages-Kurs
1. Theoretischer Teil (1.Tag):

a) Der Gabelstapler und seine Funktionsweise
  • Aufbau (Antriebsarten, Anbaugeräte, Stapler- und Lastschwerpunkt
  • Bedienung (Fahren mit und ohne Last, Stand- und Kippsicherheit, Pflege u. Wartung)
  • Tragfähigkeit (Tragkraftdiagramm, Lastverhältnisse)
  • Maße und Gewichte
b) Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • Bedeutung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
  • Verantwortungsbereiche (Unternehmer, Beauftragter, Staplerfahrer)
  • Rechtliche Grundlagen
  • Betrieb und Verkehr
  • regelmäßige Prüfungen
  • Arbeitssicherheit
c) Unfallsituationen
  • Unfallursachen, Unfallvermeidung
d) Prüfung des Gabelstaplers vor Inbetriebnahme
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
e) Theoretische Prüfung


2. Praktischer Teil (2.Tag):

a) Einweisung am Fahrzeug

  • tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Lastaufnahme
  • Gefahrenstellen
  • Umgang mit dem Fahrzeug
  • Verlassen des Fahrzeugs
b) Fahr- und Stapelübungen
  • Vorwärts-, Rückwärts- und Kurvenfahrt
  • Fahren mit und ohne Last
  • Aufnehmen und stapeln von Lasten
  • Ein- und Auslagern am Regal
c) Praktische Prüfung
 

 
Schulungsinhalt 1-Tages-Kurs (nur für geübte Fahrer !)
1. Theoretischer Teil:

a) Der Gabelstapler und seine Funktionsweise
  • Aufbau (Antriebsarten, Anbaugeräte, Stapler- und Lastschwerpunkt
  • Bedienung (Fahren mit und ohne Last, Stand- und Kippsicherheit, Pflege u. Wartung)
  • Tragfähigkeit (Tragkraftdiagramm, Lastverhältnisse)
  • Maße und Gewichte
b) Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • Bedeutung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
  • Verantwortungsbereiche (Unternehmer, Beauftragter, Staplerfahrer)
  • Rechtliche Grundlagen
  • Betrieb und Verkehr
  • regelmäßige Prüfungen
  • Arbeitssicherheit
    c) Unfallsituationen
  • Unfallursachen, Unfallvermeidung
d) Prüfung des Gabelstaplers vor Inbetriebnahme
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung

e) Theoretische Prüfung


2. Praktischer Teil:

a) Einweisung am Fahrzeug

  • tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Lastaufnahme
  • Gefahrenstellen
  • Umgang mit dem Fahrzeug
  • Verlassen des Fahrzeugs
b) Praktische Prüfung
 
Bei diesem Seminar für geübte Fahrer entfallen die Fahr- und Stapelübungen, daher bitten wir Sie unbedingt sicherzustellen, dass nur geübte Fahrer zum 1-Tages-Kurs angemeldet werden !
 
Für den Nachweis der persönlichen und körperlichen Eignung der Fahrer ist der Unternehmer verantwortlich.

Gewährleistung / Haftung
Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Seminarziel erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet die ALEXIUS GmbH nicht.

Für vom Teilnehmer während einer Schulung eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Die ALEXIUS GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer entstanden sind. Sollte der ALEXIUS GmbH durch eine Zuwiderhandlung ein Schaden entstehen, behält sich die ALEXIUS GmbH die Geltendmachung von Schadneersatzansprüchen vor.


Selbstverständlich bieten wir auch die vorgeschriebene jährliche Unterweisung an

Wo mit Staplern, Handhubwagen, Mitgänger-Flurförderzeugen oder anderen Transportmitteln große Lasten transportiert und bewegt werden, besteht immer ein erhöhtes Unfallrisiko. Das bezieht sich besonders auf die Fahrer der Geräte, die durch eine unbedachte Aktion sich und andere in Gefahr bringen können. Um ein solches Risiko zu minimieren und die Gefahr von Unfällen gering zu halten, ist eine regelmäßige Unterweisung für alle Mitarbeiter in diesen Bereichen vorgeschrieben. Sie soll die Beteiligten für mögliche Gefahrensituationen und ihre Vermeidung sensibilisieren sowie allgemeine und betriebsspezifische Informationen zu Unfallverhütung und Arbeitsschutz vermitteln.

Für jeden Staplerfahrer stellt damit die Unterweisung die erforderliche betriebliche Ausbildung dar, die ebenso wie der Besitz eines Staplerscheins Voraussetzung für die anschließende Beauftragung durch den Arbeitgeber ist. Die rechtlichen Grundlagen hierfür stellen die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ (ehemals BG Vorschrift D 27) sowie das Arbeitsschutzgesetz dar.

Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass jeder Bediener einmal jährlich zur Nachunterweisung antreten soll. Die jährliche Unterweisung für Fahrer, die im Besitz eines Fahrausweises für Flurförderzeuge sind, ist per Gesetz seit dem 01.Janaur 2003 vorgeschrieben. Für diese Fahrer besteht mindestens einmal jährlich eine Durchführungs- und Teilnahmepflicht.